Richtig raus aus dem Vertrag
Warum App löschen und Geld zurückholen nicht ausreichen
Die App ist gelöscht, das Kundenkonto geschlossen, doch trotzdem wird weiter Geld abgebucht? Das Abo läuft weiter, obwohl Sie bei der Hotline angerufen haben? Sie erhalten weiterhin Zahlungserinnerungen, obwohl Sie die Kreditkarte gesperrt haben? Wer einen Vertrag beenden möchte, sollte dafür den richtigen Weg wählen, Fristen einhalten und Nachweise aufbewahren. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) weiß was zählt, wenn Verträge, auch mit Unternehmen aus dem europäischen Ausland, beendet werden sollen.
So unterscheiden sich Widerruf und Kündigung
Ein Widerruf ist nur innerhalb einer Frist (von Gesetzes wegen: 14 Tage) möglich und gilt unmittelbar. Viele im Internet oder am Telefon abgeschlossene Verträge lassen sich widerrufen. Auch bei einem Vertragsabschluss an der Haustür oder auf der Straße kann das Widerrufsrecht greifen. Neu seit diesem Sommer: Alle Online-Händler, die an Verbraucher in der EU verkaufen, müssen einen gut sichtbaren sogenannten „Widerrufsbutton“ auf ihrer Website platzieren. So kann der Widerruf mit einem Klick erklärt werden.
Eine Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Sie beendet den Vertrag aber in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt. Wer zum nächstmöglichen Termin kündigt, bleibt grundsätzlich bis zum Ende der aktuellen Laufzeit des Vertragsverhältnisses gebunden.
So wählen Sie den richtigen Kündigungsweg
Verbraucher können online abschließbare, laufende Verträge nach deutschem Recht direkt über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters kündigen. Den Kündigungsbutton muss es immer dann geben, wenn sich der Online-Händler gezielt an Verbraucher in Deutschland richtet. Auf die Kündigung per Maus-Klick sollte eine Bestätigung per E-Mail folgen, damit Verbraucher einen Nachweis über ihre Kündigung haben. Alternativ genügt eine eindeutige Kündigung per E-Mail. Wer per Post kündigt, sollte für den Nachweis ein Einschreiben wählen.
Auf klare Formulierungen achten: Benennen Sie den Vertrag und erklären Sie unmissverständlich, dass Sie ihn beenden möchten.
Nachweise sichern: Verbraucher sollten E-Mails, Eingangsbestätigungen, Screenshots und Kündigungsbestätigungen aufbewahren.
App gelöscht, Kundenkonto geschlossen, Vertrag läuft weiter
Ein häufiger Irrtum: Wer eine kostenpflichtige App vom Smartphone löscht, beendet damit keineswegs das Abonnement. Ein Vertrag endet auch nicht automatisch, wenn Sie Ihr Kundenkonto löschen.
Die App oder das Kundenkonto ermöglichen nämlich nur den Zugang zur Dienstleistung. Der Vertrag selbst besteht unabhängig davon. Auch wer ein Angebot nicht mehr nutzt, muss deshalb oft weiterzahlen, solange der Vertrag nicht richtig beendet wurde und keine andere rechtliche Grundlage für das Vertragsende oder eine Erstattung besteht.
Wer beispielsweise einen Streaming-Dienst nicht mehr benötigt, sollte deshalb die Kündigung gegenüber dem Vertragspartner erklären. Außerdem sollte er prüfen, ob zusätzlich ein über einen App-Store verwaltetes Abonnement beendet werden muss. Anschließend sollten die Kündigungsbestätigung und die Angaben zum Vertragsende aufbewahrt werden
Keine gute Idee: Lastschrift widerrufen oder Kreditkarte sperren
Wer nach einer vermeintlichen Kündigung weiterhin Abbuchungen feststellt, möchte das Geld häufig zunächst über die Bank zurückholen. Bei unberechtigten Abbuchungen kann das sinnvoll und wichtig sein.
Bei einer tatsächlich unberechtigten Zahlung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Möglichkeiten zur Rückbuchung oder Reklamation bei der Bank beziehungsweise dem Kartenanbieter prüfen. Gleichzeitig sollten sie dem Unternehmen schriftlich mitteilen, weshalb sie die Forderung für unberechtigt halten. Wer eine Forderung bestreitet, sollte den Grund dafür konkret benennen und die vorhandenen Nachweise hinzufügen.
Die alleinige Rückbuchung einer Lastschrift, der Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats oder die Sperrung einer Kreditkarte beenden einen Vertrag jedoch nicht. Besteht der Vertrag weiter, können offene Forderungen entstehen. Werden berechtigte Forderungen einfach nicht beglichen, drohen unter Umständen Mahnungen und weitere Kosten. Verbraucher sollten Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen und versuchen, die Situation zu klären.
Kündigungsfristen im Kalender notieren
Wer einen Vertrag nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen möchte, muss nicht unbedingt bis zum Ende der Laufzeit mit der Kündigung warten. Eine ordentliche Kündigung kann schon frühzeitig erklärt werden. Verbraucher können „zum nächstmöglichen Termin“ kündigen, müssen dabei aber die vertraglichen Bedingungen, etwa eine Mindestlaufzeit, einhalten.
Das kann beispielsweise bei einem Zeitschriftenabo sinnvoll sein, das nur zum Ausprobieren abgeschlossen wurde. Auch bei anderen Verträgen, deren Leistungen nur für eine bestimmte Zeit benötigt werden, hilft eine frühzeitige Kündigung dabei, Fristen einzuhalten.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich deshalb Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungstermine im Kalender notieren. In Deutschland müssen Unternehmen Verbraucher grundsätzlich nicht vor einer bevorstehenden Vertragsverlängerung warnen. In anderen europäischen Ländern können abweichende Vorgaben gelten.
Weitere Informationen und Unterstützung
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert über Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Verträgen innerhalb der EU sowie in Island und Norwegen. Informationen und ein Kontakt-Formular finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.evz.de.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Anna Maria Brünke
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
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